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Smart Home – Die Sonnenseite

Mit Smart Home schaffen Sie aber auch aktiv Sicherheit – vor allem im Bezug auf Einbrüche, Brände oder Wasserschäden. Überwachungskameras und Bewegungssensoren melden, ob jemand um Ihr Haus schleicht oder sich in den Räumen zu schaffen macht. Via Smartphone können Sie schnell einen Blick ins Haus werfen und ggf. die Polizei verständigen, wärend der Täter noch zugange ist. Vernetzte Rauchmelder, die selbständig die Feuerwehr alarmieren, retten nicht nur Bewohner vor Rauchvergiftung und Tod, sondern können tatsächlich auch den Sachschaden mindern helfen. Und so sind viele Bereiche rund ums Haus inzwischen digital überwachbar. Neben dem Sicherheitsaspekt kann mit Smart Home auch Geld gespart werden. Hier ist es vor allem die Heizung, die man von unterwegs aus wieder hochdreht, damit es angenehm warm ist, wenn man heim kommt. Unterm Tag genügt vielen ein „Frostwächterniveau“. Vielleicht können Sie sich bei Ihren nächsten Renovierungen für das Thema erwärmen?

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januar_februar privatkunden

Wenn die Skischaukel im Akja endet…

Haben Sie schon Ihren Skiurlaub geplant? Oder bleiben Sie lieber daheim und gehen ins Hallenbad? Egal, bitte passen Sie auf sich auf, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (im häuslichen Bereich und bei sportlichen Aktivitäten). Wie schnell ist man beim Skifahren gestürzt – man will seine Tageskarte ausnutzen und so lange den Hang hinuntersausen, bis kein Lift mehr hochfährt; und vor lauter Begeisterung merkt man nicht, dass es schon lange Zeit war, für diesen Tag aufzuhören.

Und anstatt den Après-Ski-Drink zu genießen, bekommt man einen
Tee im Krankenhaus vorgesetzt. Und der Bettnachbar hat eine Gehirnerschütterung, die er sich bei einem Sturz im Hallenbad zugezogen hat…

Zum Glück, denken Sie sich da, haben Sie ja bereits an eine Auslandsreisekrankenversicherung gedacht. Somit sind ja eventuelle Mehrkosten gedeckt, die die AOK nicht bezahlt. Aber das Röntgenbild Ihres komplizierten Bruches treibt Runzeln auf die Stirn Ihres behandelnden Arztes – und er eröffnet Ihnen, dass Sie wahrscheinlich Ihren verletzten Fuß nicht mehr richtig bewegen können, wenn der Bruch verheilt ist. Na prima, der Urlaub ist gegessen, Sie können das traumhafte Wetter nur aus dem Fenster genießen – und als Zugabe ist auch noch die Beweglichkeit Ihres Fußes eingeschränkt, so dass Sie vielleicht nicht mehr joggen können.

Wir als Ihr Makler können Sie zwar nicht vor solchen Unfällen bewahren, aber wir können helfen, zumindest die Folgen Ihres Unfalles abfedern. Mit einer Unfallversicherung bekommen Sie z. B. Krankenhaustagegeld, eine Invaliditätsentschädigung –und vielleicht sogar eine Unfallrente. Sie schützt sie 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt bei nahezu jeder Tätigkeit der Sie gerade nachgehen. Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

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november_dezember privatkunden

Der Winter naht…

Das ein oder andere Mal haben Sie es sicherlich selbst schon bemerkt: Gegen Ende des Jahres wird es ziemlich kalt. Der Winter naht unaufhaltsam und beschert uns verschiedene Unannehmlichkeiten, die auch Ihren Versicherungsschutz strapazieren können. Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer bzw. Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter so zu Schaden, besteht folglich auch Schadenersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ob Ihre Privathaftpflicht noch ausreicht, müssen wir anhand konkreter Gegebenheiten prüfen. Rohrbruch – Nehmen durch Frost Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäude- und/oder die Hausratversicherung. Versicherungsschutz besteht jedoch für Frostschäden nur, wenn in der kalten Jahreszeit die Heizungsrohre ausreichend geheizt wurden. Sorgen Sie daher stets für entsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen. Schneelast – Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in Mittel- und Hochgebirgslage ein regelmäßiges Problem. Vor allem flachere Dächer, wie sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung. Dachlawinen – Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen beschädigt. Als schadhafte Einwirkung von außen sind solche Schäden in jedem Fall über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten diesen Schutz aber auch bereits im Rahmen der Teilkasko an. Beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs aber stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen nicht ggf. aus grob fahrlässigem Verhalten heraus ein Strick gedreht wird. Und gehen Sie bei Winterreifen bitte keine Kompromisse ein – ein Ganzjahresreifen kann nichts besonders gut.

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privatkunden september_oktober

Motorradfahrer im Fadenkreuz

In letzter Zeit liest und hört man viel Kritik an Motorradfahrern. Vor allem Lärmbelästigung durch aufheulende Maschinen und die permanente Nutzung kurvenreicher Strecken werden immer wieder angeführt – und das nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Österreich. Das treibt mitunter fragwürdige Blüten: So droht Fahrern von Maschinen mit einem Standgeräusch von über 95 dB nicht nur eine Geldstrafe von 220 Euro, sondern sie werden auch zurück nach Hause geschickt. Das gilt auch dann, wenn das Motorrad so im Serienzustand ausgeliefert wurde. Motorradfahrer sind momentan also in verschiedenen Ländern verstärkt im Fadenkreuz der Ordnungshüter. Da auch diese nur Menschen sind, denen Fehler unterlaufen können, wird nicht jedes Bußgeld, jede Fahrzeugstillegung oder jedes Fahrverbot unstrittig sein. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird Ihnen der Rücken gestärkt, damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen
können.

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juli_august privatkunden

Rundum sicher radeln

Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen, als der Sommer. In diesem Jahr vermutlich noch stärker. Besonders Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt: von der Familie mit Kindern über den sportlichen Mittzwanziger bis hin zu Senioren. Radfahren ist gesundheitsfördernd, umwelt-schonend, kostengünstig und macht Spaß! Wählen Familien für Touren bevorzugt Fahrräder mit Anhänger für Kind und Kegel, besteigen Sportskanonen schnittige Cross-Bikes, und Senioren setzen immer öfter auf die elektrobetriebene Variante. Besonders in den letzten Jahren schießen Fahrräder mit Zusatzmotor wie Pilze aus dem Boden und etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang, der allerdings beim Kauf selten beachtet wird, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Während sogenannte Pedelecs mit gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt und Schadenersatzansprüche Dritter in der Regel von den Privathaftpflichttarifen abgedeckt werden, benötigen S-Pedelecs sowie E-Bikes hierzulande ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Auch gegen die Gefahren, welche die aktive Nutzung für das Fahrrad selbst mit sich bringt, können wir Ihnen zum Beispiel mit einer Fahrradvollkasko besten Schutz anbieten. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir sind für Sie da!

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mai_juni privatkunden

Und wenn es doch passiert? Was ist dann mit Ihren Kindern?

Es kommt zum Glück nicht oft vor, umso größer ist das Leid der Kinder aber, wenn beide Elternteile zusammen oder kurz hintereinander versterben. Verkehrsunfälle, Fährunglücke, Lawinenabgang im Skiurlaub… – denken Sie einfach an die Schlagzeilen der letzten drei Jahre. So klein das Risiko scheinen mag, so real ist es aber dennoch. Spätestens dann, wenn man die Verantwortung für Kinder hat, muss man für diesen schlimmsten Fall vorsorgen! Versterben die Eltern, wird in der Regel ein naher Verwandter zum Vormund bestimmt. Wenn keine Sorgerechtsverfügung vorliegt, in der die Eltern zu Lebzeiten festlegten, wer Vormund der Kinder werden soll (natürlich nach vorheriger Absprache), setzt das Gericht jemanden als Vormund ein (in der Regel ein naher Verwandter). Nur mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst sicherstellen, dass die geeignetste Person die zukünftige Verantwortung für Ihre Kinder übernimmt. Da die Rechtskraft der Verfügung an eine gewisse Form geknüpft ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt, Notar oder spezialisierten Dienstleister zu konsultieren. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem geeigneten Dienstleister her. Ist geklärt, bei wem Ihre Kinder dann leben werden, muss an die finanzielle Absicherung gedacht werden. Viele Paare sorgen erst für den Todesfall vor, wenn eine Immobilie finanziert wird – und auch dann meist nur in Höhe des Darlehens. Nur, was nützt ein abbezahltes Haus – vielleicht noch irgendwo auf dem unvermietbaren Land – wenn die Kinder bei jemand anderem wohnen und dort z. B. Kinderzimmer eingerichtet werden müssen, der Mopedführerschein ansteht oder die Abschlussfahrt oder sie finanzielle Unterstützung beim Studium benötigen? Ihre Kinder verdienen eine eigene Absicherung, finden Sie nicht? Wir helfen Ihnen gerne dabei, preiswerten Schutz in ausreichender Höhe zu finden.