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Wenn Nonchalance zum Verhängnis wird…

Wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, dessen Handeln wird versicherungstechnisch schnell – und vor allem bei großen Schäden – in die grobe Fahrlässigkeit geschoben. Je nach Schweregrad des (Mit-)Verschuldens kann der Versicherer die Entschädigungsleistung bei einem Schaden kürzen. Hierzu ein Beispiel: Im hinteren Bereich einer Lackiererei ist eine „kalte Ecke“, die ab Herbst mit einem Gas-Heizstrahler zusätzlich beheizt wird. Der Inhaber des Betriebs mischt in diesem Bereich Farbe an und stellt dann eine Dose in unmittelbarer Nähe des Strahlers ab, als er eine Lieferung entgegennehmen muss. Ohne weiter über die Dose nachzudenken, wendet er sich dann wieder seiner Arbeit zu. Durch die Hitzeeinwirkung explodiert die Dose schließlich und verursacht ein Feuer, das dank der lösungsmittelreichen Arbeitsmittel schnell seinen Weg durch den Betrieb findet. Es entsteht ein Gesamtschaden von 100 000 Euro, von dem kein einziger Cent erstattet wird, da der Schaden ausschließlich auf gedankenloses Fehlverhalten zurückzuführen ist. Das ist das gute Recht des Versicherers, sofern Bedingungen nichts Günstigeres regeln. So ein Fall kann jeden treffen – denn je mehr Mitarbeiter man hat, desto größer ist die Gefahr einer Unaufmerksamkeit. Wir haben Zugriff auf spezielle Deckungskonzepte, die sicherstellen, dass bei grob fahrlässig verursachten Schäden mindestens 80 Prozent des Schadens an Sie erstattet werden. Mit vielen Versicherern konnten Regelungen getroffen werden, welche – abhängig von der Schadensumme – noch günstige Erstattungen vorsehen. Sehr gerne prüfen wir Ihren bestehenden Schutz auf mögliche Optimierungsmöglichkeiten.

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Rundum sicher radeln

Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen, als der Sommer. In diesem Jahr vermutlich noch stärker. Besonders Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt: von der Familie mit Kindern über den sportlichen Mittzwanziger bis hin zu Senioren. Radfahren ist gesundheitsfördernd, umwelt-schonend, kostengünstig und macht Spaß! Wählen Familien für Touren bevorzugt Fahrräder mit Anhänger für Kind und Kegel, besteigen Sportskanonen schnittige Cross-Bikes, und Senioren setzen immer öfter auf die elektrobetriebene Variante. Besonders in den letzten Jahren schießen Fahrräder mit Zusatzmotor wie Pilze aus dem Boden und etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang, der allerdings beim Kauf selten beachtet wird, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Während sogenannte Pedelecs mit gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt und Schadenersatzansprüche Dritter in der Regel von den Privathaftpflichttarifen abgedeckt werden, benötigen S-Pedelecs sowie E-Bikes hierzulande ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Auch gegen die Gefahren, welche die aktive Nutzung für das Fahrrad selbst mit sich bringt, können wir Ihnen zum Beispiel mit einer Fahrradvollkasko besten Schutz anbieten. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir sind für Sie da!