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Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können.

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Und wenn es doch passiert? Was ist dann mit Ihren Kindern?

Es kommt zum Glück nicht oft vor, umso größer ist das Leid der Kinder aber, wenn beide Elternteile zusammen oder kurz hintereinander versterben. Verkehrsunfälle, Fährunglücke, Lawinenabgang im Skiurlaub… – denken Sie einfach an die Schlagzeilen der letzten drei Jahre. So klein das Risiko scheinen mag, so real ist es aber dennoch. Spätestens dann, wenn man die Verantwortung für Kinder hat, muss man für diesen schlimmsten Fall vorsorgen! Versterben die Eltern, wird in der Regel ein naher Verwandter zum Vormund bestimmt. Wenn keine Sorgerechtsverfügung vorliegt, in der die Eltern zu Lebzeiten festlegten, wer Vormund der Kinder werden soll (natürlich nach vorheriger Absprache), setzt das Gericht jemanden als Vormund ein (in der Regel ein naher Verwandter). Nur mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst sicherstellen, dass die geeignetste Person die zukünftige Verantwortung für Ihre Kinder übernimmt. Da die Rechtskraft der Verfügung an eine gewisse Form geknüpft ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt, Notar oder spezialisierten Dienstleister zu konsultieren. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem geeigneten Dienstleister her. Ist geklärt, bei wem Ihre Kinder dann leben werden, muss an die finanzielle Absicherung gedacht werden. Viele Paare sorgen erst für den Todesfall vor, wenn eine Immobilie finanziert wird – und auch dann meist nur in Höhe des Darlehens. Nur, was nützt ein abbezahltes Haus – vielleicht noch irgendwo auf dem unvermietbaren Land – wenn die Kinder bei jemand anderem wohnen und dort z. B. Kinderzimmer eingerichtet werden müssen, der Mopedführerschein ansteht oder die Abschlussfahrt oder sie finanzielle Unterstützung beim Studium benötigen? Ihre Kinder verdienen eine eigene Absicherung, finden Sie nicht? Wir helfen Ihnen gerne dabei, preiswerten Schutz in ausreichender Höhe zu finden.