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Rundum sicher radeln

Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen, als der Sommer. In diesem Jahr vermutlich noch stärker. Besonders Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt: von der Familie mit Kindern über den sportlichen Mittzwanziger bis hin zu Senioren. Radfahren ist gesundheitsfördernd, umwelt-schonend, kostengünstig und macht Spaß! Wählen Familien für Touren bevorzugt Fahrräder mit Anhänger für Kind und Kegel, besteigen Sportskanonen schnittige Cross-Bikes, und Senioren setzen immer öfter auf die elektrobetriebene Variante. Besonders in den letzten Jahren schießen Fahrräder mit Zusatzmotor wie Pilze aus dem Boden und etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang, der allerdings beim Kauf selten beachtet wird, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Während sogenannte Pedelecs mit gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt und Schadenersatzansprüche Dritter in der Regel von den Privathaftpflichttarifen abgedeckt werden, benötigen S-Pedelecs sowie E-Bikes hierzulande ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Auch gegen die Gefahren, welche die aktive Nutzung für das Fahrrad selbst mit sich bringt, können wir Ihnen zum Beispiel mit einer Fahrradvollkasko besten Schutz anbieten. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir sind für Sie da!

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Und wenn es doch passiert? Was ist dann mit Ihren Kindern?

Es kommt zum Glück nicht oft vor, umso größer ist das Leid der Kinder aber, wenn beide Elternteile zusammen oder kurz hintereinander versterben. Verkehrsunfälle, Fährunglücke, Lawinenabgang im Skiurlaub… – denken Sie einfach an die Schlagzeilen der letzten drei Jahre. So klein das Risiko scheinen mag, so real ist es aber dennoch. Spätestens dann, wenn man die Verantwortung für Kinder hat, muss man für diesen schlimmsten Fall vorsorgen! Versterben die Eltern, wird in der Regel ein naher Verwandter zum Vormund bestimmt. Wenn keine Sorgerechtsverfügung vorliegt, in der die Eltern zu Lebzeiten festlegten, wer Vormund der Kinder werden soll (natürlich nach vorheriger Absprache), setzt das Gericht jemanden als Vormund ein (in der Regel ein naher Verwandter). Nur mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst sicherstellen, dass die geeignetste Person die zukünftige Verantwortung für Ihre Kinder übernimmt. Da die Rechtskraft der Verfügung an eine gewisse Form geknüpft ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt, Notar oder spezialisierten Dienstleister zu konsultieren. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem geeigneten Dienstleister her. Ist geklärt, bei wem Ihre Kinder dann leben werden, muss an die finanzielle Absicherung gedacht werden. Viele Paare sorgen erst für den Todesfall vor, wenn eine Immobilie finanziert wird – und auch dann meist nur in Höhe des Darlehens. Nur, was nützt ein abbezahltes Haus – vielleicht noch irgendwo auf dem unvermietbaren Land – wenn die Kinder bei jemand anderem wohnen und dort z. B. Kinderzimmer eingerichtet werden müssen, der Mopedführerschein ansteht oder die Abschlussfahrt oder sie finanzielle Unterstützung beim Studium benötigen? Ihre Kinder verdienen eine eigene Absicherung, finden Sie nicht? Wir helfen Ihnen gerne dabei, preiswerten Schutz in ausreichender Höhe zu finden.